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Allgemeines zum Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen

Der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen (PO) der folgenden Studiengänge:

  • Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft,
  • Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen,
  • Diplom-Studiengang Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
  • Berufsbegleitender Bachelor-Fernstudiengang Unternehmensführung in Kooperation mit der Akademie für Berufsbegleitende Studien (IBS) Wien, Österreich,
  • Berufsbegleitender Bachelor-Fernstudiengang Unternehmensführung in Kooperation mit der HWK Dresden.

 

Die generelle Stellung, Zusammensetzung und allgemeine Aufgaben des Prüfungsausschusses sind in § 9 PO der genannten Studiengänge geregelt.

Darüber hinaus legt § 30 PO die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses fest. So entscheidet der Prüfungsausschuss gemäß § 30 Abs. 2 PO beispielsweise über

  • Anträge der Studierenden zur Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsvorleistungen, Prüfungsleistungen, Modulen und ECTS-Punkten, vgl. § 8 PO,
  • Anträge der Studierenden zum Ablegen einer Prüfung in verlängerter Zeit oder anderer Form (Anträge auf Nachteilsausgleich,) vgl. § 17 Abs. 3 PO,
  • Anträge der Studierenden zur Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten, vgl. § 21 Abs. 5 PO, und
  • Abhilfe von Widersprüchen von Studierenden gegen Prüfungsentscheidungen - wie den Verlust des Prüfungsanspruchs, vgl. § 29 PO. Soweit einem Widerspruch nicht abgeholfen wird, entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss der Hochschule Zittau/Görlitz.

Darüber hinaus bestellt der Prüfungsausschuss gemäß § 11 PO Prüfende bzw. Beisitzende. Gemäß § 9 Abs. 8 PO ist die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Mitglied des Zentralen Prüfungsausschusses der Hochschule Zittau/Görlitz.

 

Weitere Aufgaben des Prüfungsausschusses ergeben sich aus der Praxisordnung der Hochschule Zittau/Görlitz und aus der Immatrikulationsordnung der Hochschule Zittau/Görlitz.

 

Mitglieder des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. rer. pol. habil. Steffi Höse (Vorsitzende)
Prof. Dr. rer. pol. Uwe Wendt (Stellvertreter)
Prof. Dr.-Ing. Matthias Fichna
Prof. Dr. rer. pol. Tino Schütte
Dr.-Ing. Liane Vogel
Marc Arnold (WW22)
Katharina Wick (WBb21)

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss und insbesondere seine Vorsitzende keine Beschwerdestelle und keinen Kummerkasten darstellt. Auch sind der Ausschuss und seine Vorsitzende nicht zuständig für allgemeine Studienberatung, organisatorische Beratung oder allgemeine Auskünfte zu Studium, Prüfungsordnung und Studienordnung. Wenden Sie sich dazu bitte an das Studiensekretariat (u.schmidt(at)hszg.de), die für den Studiengang verantwortliche Person (siehe Ansprechperson) oder an das Prüfungsamt.

 

Der Prüfungsausschuss hat von § 9 Abs. 4 PO Gebrauch gemacht und per Geschäftsordnung die Erledigung fast aller seiner Aufgaben auf die Ausschussvorsitzende übertragen. Im letzten Studienjahr (01.09.2022 bis 31.08.2023) wurden durch die Ausschussvorsitzende ca. 220 Vorgänge bearbeitet. Aufgrund des sehr hohen Bearbeitungsaufkommens sind Wartezeiten daher unvermeidbar.

 

Aufgaben, die nicht auf die Ausschussvorsitzende übertragen werden können, werden in den nichtöffentlichen Sitzungen des Prüfungsausschusses bearbeitet. Die Termine dieser Sitzungen können bei Frau Schmidt vom Studiensekretariat der Fakultät (u.schmidt(at)hszg.de) erfragt werden. Anträge an den Prüfungsausschuss können zu den angekündigten Sitzungsterminen nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn sie bis 12 Uhr am Mittwoch der vorangegangenen Woche über das Studiensekretariat der Fakultät bei der Vorsitzenden vollständig eingegangen sind.

Prüfungsausschuss - Nützliche Dokumente und Antragsformulare

Formale Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss
Notwendige Angaben in Anträgen an den Prüfungsausschuss


Antrag auf Fachnotenanerkennung

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist für den Praxisbeleg

Antrag auf Fristverlängerung zur Themenfindung bei der Abschlussarbeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Bachelor- oder Diplomarbeit (weitere Informationen entnehmen Sie bitte § 21 der für sie gültigen Prüfungsordnung, einsehbar im Modulkatalog)


Vorschlag einer Eigenständigkeitserklärung zur Verwendung für Prüfende und Studierende

  • Version, falls prüfende Person den Einsatz IT-/KI-gestützter Werkzeuge zulässt
  • Version, falls prüfende Person den Einsatz IT-/KI-gestützter Werkzeuge nicht zulässt

Prüfungsamt - Weitere Informationen und Antragsformulare

Weitere Informationen und weitere Formulare (z. B. Antrag auf zweite Wiederholungsprüfung, Antrag auf Prüfungsanmeldung, Antrag auf Prüfungsabmeldung, Antrag auf Anerkennung trifftiger Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung u.s.w) finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts.

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Prof. Dr. rer. pol. habil. Steffi Höse

Berufungsgebiet: Statistik und Operations Research

+49 3583 612-4699

s.hoese@hszg.de


Besuchsadresse:
Gebäude Z II, Schliebenstraße 21
02763 Zittau
Raum 18.2

Postadresse:
Hochschule Zittau/Görlitz
Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Prüfungsausschuss
Theodor-Körner-Allee 16
02763 Zittau