Vortrag zu den Rechtsfragen der Telemedizin auf dem 14. DGIV-Bundeskongress
Auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. referiert Prof. Dr. Hahn zum Thema "Fernbehandlungsverbot".
Professor Dr. Erik Hahn hat am 07.12.2017 auf dem 14. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. zu Thema „Telemedizin und Fernbehandlungsverbot“ referiert. Die Konferenz fand im Berliner „Auditorium Friedrichstraße“ statt und wurde von vielfältigen Akteuren der Gesundheitswirtschaft besucht.
In seinem Vortrag behandelte Professor Hahn die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fernbehandlungsmaßnahmen aus deutscher Sicht (Berufs-, Heilmittelwerbe- und Arzneimittelrecht). Dabei wies er auf die Zunahme ausländischer Akteure in diesem Sektor hin, die – wie z.B. britische Onlineärzte und niederländische Versandapotheken – auf Basis der europäischen Grundfreiheiten auch auf dem deutschen Gesundheitsmarkt E-Health-Leistungen erbringen. Die fehlende Konsistenz im Gesundheitsrecht, die sich etwa in der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts unter gleichzeitiger Verschärfung des Arzneimittelrechts zeigt, bildete einen weiteren Schwerpunkt des Vortrags.
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. ist ein deutschlandweit aktiver Verein, der sich die Förderung einer sektorenübergreifenden Versorgung durch medizinische, pflegerische und soziale Leistungen zum Ziel gesetzt hat. Dabei strebt er insbesondere einen Abbau bzw. die Durchlässigkeit der Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung sowie eine Annährung der niedergelassenen Leistungserbringer und des Krankenhausbereichs an. Telemedizinische Anwendungen können bei der Verwirklichung dieses Ziels helfen und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherung in strukturschwachen Gebieten. Zu den weiteren Referenten der Tagung gehörten u.a. der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, die Hamburger Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz Cornelia Prüfer-Storcks und der Direktor des Münchner Instituts für Gesundheitsökonomik Prof. Dr. Günter Neubauer.
Neben dem Vortragsprogramm bot die Veranstaltung eine gute Gelegenheit, Kontakte zu verschiedenen Fachverbänden, Ministerien und Medizinprodukteherstellern neu zu knüpfen oder weiter zu vertiefen und damit auch den Forschungsbereich E-Health (Prof. Dr Hahn, Zittau & Institut für Gesundheit, Altern und Technik – GAT, Görlitz) zu stärken. Auf dieser Basis können zukünftige Transferprojekte entwickelt und zudem praxisorientierte Abschlussarbeiten für Studierende in den Bereichen "Internationales Wirtschaftsrecht" und "Medizinrecht" angeboten werden.
Kontakt
Prof. Dr. iur. Erik Hahn
Professur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht
Hochschule Zittau/Görlitz - Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen & Institut für Gesundheit, Altern und Technik (GAT)
Haus Z II, Raum 002
Schliebenstraße 21
02763 Zittau
Tel.: 03583 612-4619
E-Mail: erik.hahn(at)hszg.de
f-w.hszg.de/start-f-w/professoren/prof-dr-iur-erik-hahn.html
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