Weiterbildungsseminar zum Gebäudetyp-E-Gesetz
Das neue Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Wohnungsbau vereinfachen und beschleunigen – ein Vortrag von Dr. Ulrike Golbs beleuchtete die wichtigsten Änderungen.
Am 2. April 2025 fand im Haus Z II, Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen ein informativer Vortrag zum neuen Gebäudetyp-E-Gesetz statt. Die Veranstaltung zog über 30 interessierte Teilnehmer an, darunter Vertreter von Bauunternehmen, Einrichtungen aus dem Landkreis und der Hochschule. Referentin Dr. Ulrike Golbs führte durch den Nachmittag und erläuterte praxisnah die Neuerungen und Auswirkungen des Gesetzes.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz (E = Einfach und Effizient) soll den Wohnungsbau fördern. Ziel ist es, eine schnellere und kostengünstigere Umsetzung neuer Bauprojekte zu ermöglichen, ohne dabei die Nachhaltigkeit und Energieeffizienz aus den Augen zu verlieren.
Frau Dr. Golbs erläuterte, welche baurechtlichen Aspekte das Gesetz mit sich bringt und wie sich dies auf Bauunternehmen, Planer sowie öffentliche und private Bauherren auswirkt. Dabei wurde deutlich, dass das beabsichtigte Gesetz insbesondere für den Wohnungsbau eine positive Rolle spielen soll – jedoch aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe und einer sehr vielschichtigen Regelungssystematik mit Problemen verbunden ist.
In der anschließenden Fragerunde hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, spezifische Anliegen zu diskutieren. Es entstand ein reger Austausch über die Herausforderungen bei der Umsetzung und mögliche Anpassungen an bestehende Bauvorschriften.
Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke in den Entwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes und dessen Bedeutung für die Bauwirtschaft.

Ansprechperson
V.-Prof. Dr. iur. Ulrike Golbs
Berufungsgebiet: Vertretung der Professur Zivilrecht/Wirtschaftrecht/Immobilienrecht
Haus Z II, Raum 018.3

Ansprechperson
Prof. Dr.-Ing. Matthias Fichna
Berufungsgebiet: Baukonstruktion
Haus Z II, Raum 107

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