Vorträge zum neuen Bauvertragsrecht
Veranstaltung mit Podiumsdiskussion aus Anlass der Neuregelung und ihrer großen Bedeutung für die Baupraxis.
Zum 01.01.2018 sind die neuen Regelungen zum Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Bauverträge richten sich damit nach den überarbeiteten und in großen Teilen neu geschaffenen Vorschriften.
Der Gesetzgeber verfolgte dabei das Ziel, ein einheitliches Bauvertragsrecht im BGB zu schaffen. Dieses sollte die bisher weit verstreuten Regelungen und die dazu in der Rechtsprechung geschaffenen Grundsätze an einer Stelle vereinen. Das Bauvertragsvertragsrecht sollte übersichtlicher und anwenderfreundlicher werden.
Gleichzeitig wurde der Vertragstyp des Bauvertrags ab § 650a BGB erstmals mit einem eigenen Abschnitt in das BGB aufgenommen. Neu geschaffen wurden im BGB außerdem der Verbraucherbauvertrag, der Architekten- und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, einige "Klassiker" des Bauervertragsrechts neu zu regeln. Hierdurch sollen künftig Streitigkeiten vermieden und etwaige Bauvertragsprozesse deutlich beschleunigt werden. Zu diesen Klassikern zählen unter anderem der Lieferantenregress, das Recht der Abnahmeverweigerung, das Anordnungsrecht des Bestellers und die daraus resultierende Vergütungsanpassung, der Modus der Zustandsfeststellung und die Sonderkündigungsrechte der Vertragspartner.
Aus Anlass dieser Neuregelung und ihrer großen Bedeutung für die Baupraxis findet am 18.04.2018 an der Hochschule Zittau/Görlitz eine Veranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht statt.
Dabei wird Prof. Dr. iur. Erik Hahn (Hochschule Zittau/Görlitz) zunächst in einem einführenden Vortrag die wesentlichen Rechtsänderungen darstellen. Danach wird Dipl.-Ing. (FH) Michael Risch (Bau Planung Risch Ingenieursgesellschaft mbH, Zittau) das neue Bauvertragsrecht aus Sicht der Praxis beleuchten. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine von Prof. Dipl.-Ing. Thomas Worbs (Hochschule Zittau/Görlitz) moderierte Podiumsdiskussion. Diese soll die Gelegenheit für einen fachlichen Austausch zwischen Praktikern und Vertretern der Hochschule bieten.
Die Veranstaltung findet am 18.04.2018 ab 17:00 Uhr im Raum 0.03 des Peter-Dierich-Hauses der Hochschule (Campus Zittau, Theodor-Körner-Allee 8) statt. Die Veranstaltung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt
Prof. Dr. iur. Erik Hahn
Professur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht
Hochschule Zittau/Görlitz
Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen
Haus Z II, Raum 002
Schliebenstraße 21
02763 Zittau
Tel.: 03583 612-4619
E-Mail: erik.hahn(at)hszg.de
f-w.hszg.de/start-f-w/professoren/prof-dr-iur-erik-hahn.html


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